Nur Mut – Streut Sand ins Getriebe / Einwendungen gegen MastanlagenIn allen Bundesländern – verstärkt nun in den neuen – werden von verschiedensten Interessenten Anträge gestellt, die den Bau von Hühner-, Schweine-, Entenmastanlagen oder von ähnlichen tierquälerischen Einrichtungen zum Ziel haben. Eine Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen, sind so genannte Einwendungen. In diesem Artikel berichten wir, wie das geht und was es bringt. Arbeitsfeld auch für örtliche TierschutzvereineHier tut sich z. B. für örtliche Tierschutzvereine ein weites Arbeitsfeld auf. Denn Schutz und Hilfe gelten nicht nur dem Tier vor unserer Haustür, sondern auch den Tieren, die wir nicht unmittelbar sehen und anfassen können. In solchen Anlagen sollen z. B. mehr als 16.000 Schweinemastplätze (Gemarkung Sietzsch, Sachsen-Anhalt) oder 180.000 Entenaufzuchtplätze und 180.000 Entenmastplätze (Grimme-Reuden, Sachsen-Anhalt ) errichtet werden. Das ist potenzierte Tierquälerei! Hier dürfen vor allem Tierschutzvereine ganz einfach nicht wegsehen. Es ist notwendig, dagegen vorzugehen. Ein Mittel dafür sind Einwendungen. Erste SchritteEinwendungen beinhalten einen sachlich begründeten, auf Fakten beruhenden »Protest« gegen die beantragte Maßnahme. Hierbei muss auf jegliche emotional begründete Argumentation verzichtet werden. Der erste Schritt auf dem Weg zur Einwendung gegen die Errichtung einer solchen Anlage ist, die öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt des jeweils zuständigen Regierungsbezirkes (Regierungspräsidiums) zu verfolgen. Darin wird bekannt gegeben, dass interessierte Firmen beim Regierungspräsidium die Errichtung und den Betrieb einer Mastanlage beantragt haben. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen eine bestimmte Zeit – meist einen Monat – bei verschiedenen Behörden zu angegebenen Zeiten aus. Das kann das Regierungspräsidium selbst sein, die betroffene Gemeinde oder auch die Verwaltungsgemeinschaft, zu der die Gemeinde gehört. Die Einwendung muss in der Regel sechs Wochen nach Beginn der Auslegefrist an den Auslegungsorten erhoben werden. Sie muss den Vereinsnamen mit voller Anschrift enthalten, bei Privatpersonen den Vor- und Familiennamen. Aus der Einwendung muss hervorgehen, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Der Antragsteller erhält die Einwendungen zur Kenntnis. Wenn frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, werden sie in einem öffentlichen Erörterungstermin mit den Einwendern erörtert. Gründe für die EinwendungDer aufwändigste Teil der Einwendung ist, das ausliegende Material am Auslegungsort, also in der jeweiligen Behörde, zu studieren und die tierschutzrechtlichen und anderen Gründe gegen das Vorhaben herauszuarbeiten. Mögliche Gründe können sein:
Die ermittelten Fakten sind in der Einwendung zusammenzufassen. Ein bloßes Nein, ein nicht näher erläuterter Protest, die einfache Mitteilung, man erhebe Einwand, genügen nicht und stellen keine Einwendung dar. Verbündete suchenDaneben ist es hilfreich, Kontakt zu den Bürgern der betroffenen Gemeinde zu suchen. Meist ist ihnen das Vorhaben nicht bekannt. Jedoch sind sie sehr wohl ansprechbar, da sie ja mit ihren Familien und ihren Häusern von der geplanten Maßnahme direkt betroffen sind. Oft sind sie relativ schnell bereit, auch selbst Einwendungen zu machen. Das kann bis zur Gründung einer Bürgerinitiative führen. Nicht verzichten sollte man auf die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, z. B. aus Umwelt- und Tierschutz. Ihnen liegen mitunter schon Erfahrungswerte vor oder sie können beim Recherchieren, z. B. in Gesetzen, Verordnungen oder Gerichtsurteilen, Hilfestellung leisten. Erörterung der EinwendungenEin Höhepunkt dieser Arbeit ist die Teilnahme an der Erörterung der Einwendungen. Gemäß § 10 Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz muss die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern auf einem Erörterungstermin besprechen. Die Einwender, also z. B. auch Vertreter des Tierschutzvereins, können ihre schriftlich erhobenen Einwendungen näher erläutern. Während der Erörterung kann man jedoch keine neuen Argumente vorbringen. Man kann sich nur auf die bereits angeführten Fakten beziehen, sie vertiefen, ergänzen oder präzisieren. Die Erörterung dient der Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag. Es kann mehrere Monate dauern, bis die Entscheidung getroffen wird. Erfolgreiche BürgerinitiativeDass sich Einwendungen lohnen, zeigt folgendes Beispiel: Ein Genehmigungsantrag des Spreenhagener Vermehrungsbetriebes für Legehennen GmbH lag im Rathaus Radeburg und im Regierungspräsidium Dresden aus. Dieser Betrieb plante die Umrüstung einer Junghennenaufzuchtanlage in Radeburg bei Dresden (Sachsen) zu einer Legehennenbatterieanlage für zunächst 600.400 Tiere, die später noch bis fast zu einer Million erweitert werden sollte. Die Tierversuchsgegner Dresden erfuhren davon und luden zu einer ersten Planungssitzung den ebenfalls betroffenen Meißner Tierschutzverein, den BUND sowie Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen ein. Gemeinsam wurde beschlossen, die Radeburger Bürger, den Bürgermeister, Vertreter des Hühnerhofes Radeburg und die Presse hinzuzuziehen. Es kamen schließlich zahlreiche Bürger, eine Tierärztin aus dem Bereich Geflügelwirtschaft, zwei Pressevertreter sowie Vertreter der Dresdener Tierversuchsgegner und des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. In einer emotionsgeladenen Atmosphäre, jedoch sachlich verlaufenden Diskussion wurde beschlossen, eine Bürgerinitiative zu gründen. Im weiteren Verlauf wurde diese Initiative außerordentlich aktiv und gewann viele Bürger für eine Einwendung, so dass insgesamt 1.200 Einwendungen eingereicht werden konnten! Engagierte Rechtsanwälte vertraten Tierschützer und Bürger in der Erörterung. Parallel dazu hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Haltung von »Legehennen« gesprochen. Der Antrag wurde nicht genehmigt und damit vielen Tieren ein schlimmes Schicksal erspart! Zwar verläuft nicht jede Einwendung so erfolgreich. Das Ergebnis zeigt jedoch, dass sich das Kämpfen lohnt! Man darf allerdings keine Angst vor der Arbeit haben. Aber: Wenn wir es nicht tun, wer soll dann für die Tiere eintreten? Nur Mut – streut Sand ins Getriebe! Rotraud Wunsch Quelle: www.tierrechte.de |
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Zitat von Mahatma Gandhi
"Die Größe und der moralische Fortschritt einer Nation lassen sich daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt ....."Kategorien
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