Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2011 festgestellt, dass das Deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG – ja, Juristen können lange Worte bilden) in Teilen nicht mit Europäischem Recht übereinstimmt.
Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Beteiligungsmöglichkeiten von Umweltvereinigungen bei Großprojekten im Rahmen von UVP-pflichtigen Vorhaben.
Inwieweit diese Entscheidung, die sofort auch auf laufende Verfahren anwendbar ist, auch für die geplanten großen agrarindustriellen Massen-tierhaltungsanlagen gilt, wird sicherlich in Kürze geklärt.
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