Durch Rotlicht zur Flurbereinigung?
Als unerträgliche Geringschätzung landwirtschaftlicher Belange und Existenzen bezeichnet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Versetzung des hannoverschen Ex-Polizeipräsidenten Grahl nach dessen Rotlicht-Affäre in die Referatsleitung „Landentwicklung und ländliche Bodenordnung“ des niedersächsischen Agrarministeriums. „Die Agrarverwaltung ist kein Abstellplatz für woanders untragbare Beamte“, so AbL-Landesvorsitzender Martin Schulz, „im betroffenen Referat braucht man Fachkompetenz für Regionalentwicklung, Strukturpolitik und Regionalkooperationen sowie für Raumordnungsprogramme, Ressourcenschutz und demografischen Wandel.“
Bei Zwangs-Flurbereinigungen würden z.B. in Zusammenhang geplanten Autobahnen und anderen Infrastrukturprojekten die Eigentumsverhältnisse ganzer Regionen neu verteilt, von deren Einleitung und Durchführung hänge elementar die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe ab.
Die AbL fordert die Landesregierung auf, diese Funktion weiterhin mit ausgewiesenen Fachleuten zu besetzen und Herrn Grahl eine andere, seiner unbestrittenen Fachkompetenz angemessenere Stelle zuzuweisen.